Info an alle Vereinsmitglieder und
Eltern unserer Kinder
Aussetzen der Vereinsangebote
Liebes Mitglied,
seit gestern wissen wir, dass wir uns wieder stark einschränken müssen.
Mit dem 2. November beginnt somit auch für unseren Verein der zweite Lockdown. Im einheitlich genannten Zeitraum wird vom 2. bis mind. zum 10. Januar 2021 unser Vereinsleben ausgesetzt.
Leider müssen wir uns diesem Thema beugen und die entsprechenden Vorgaben zwingend beachten
Gleichzeitig kann jeder Einzelne von uns weiter Sport treiben. Dies aber auch nur alleine oder maximal mit einer zweiten Person aus einem anderen Haushalt. Hierfür bieten sich besonders unsere Niederung „Kranenburger Bruch" oder der hiesige Reichswald an. Aber auch Strecken vor der eigenen Haustür sind bestens geeignet um an der eigenen Fitness zu arbeiten.
Sprecht bitte eure Trainer/Übungsleiter an, die je nach Alter der Gruppen geeignete Übungseinheiten parat haben und euch diese gerne zuschicken.ÂÂ
Ausnahme lt. Rundschreiben des Bürgermeisters: Als Eigentümer untersage ich die diesbezügliche Nutzung der sportanlage mit Ausnahme des Individualsports allein oder zu zweit bzw. mit dem eigenen Hausstand.
Beigefügt ist auch der Plan für den Feierabendlauftreff. Hier sind bereits die Termine für den November aufgeführt die so nicht stattfinden können. Ein aktueller Plan (ab Jan.21) wird rechtzeitig bekannt gegeben
Bleibt zu hoffen, dass wir nach diesem geplanten Shutdown im Januar 2021 wieder gemeinsam in Kleingruppen (wie zuletzt) trainieren können.
Wir bitten also erneut um euer Verständnis! Bleibt sportlich und vor allem gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Im Namen des Vorstandes
Björn Peters
Geschäftsführer
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Dazu ergänzen wir einen Auszug aus der Mitteilung der Gemeinde Kranenburg, Corona-Beschluss vom 28.Okt.2020
Betreff: CORONA | Sportstätten und -hallen in der Gemeinde | Schließung für den Monat November
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass gemäß der Anlage unter Punkt 5 folgendes bundesweit festgestellt und in Kürze durch Verordnung verbindlich wird.
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören [...]
....... das der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ......
Daher werden alle Sportstätten- und hallen der Gemeinde Kranenburg mit Wirkung von 2. November 2020, mindestens bis zum 30. November 2020, für die Freizeitgestaltung und den Sport gesperrt.
Als Eigentümer untersage ich die diesbezügliche Nutzung mit Ausnahme des Individualsports allein oder zu zweit bzw. mit dem eigenen Hausstand.
Gemeinde Kranenburg
Der Bürgermeister